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Nachfolgend der Wortlaut des von Dr. Paul Untersteller vor einigen Jahren  in neudeutsche Schrift "übersetzten" Trauungsprotokolls. Für den an der ursprünglichen, in Süterlinschrift verfaßten Text haben wir einen Originaltextauszug ebenfalls eingestellt.


Trauungsprotokoll der Eheleute
Andreas Untersteller und Barbara Schilsung.

 

"Im Jahr ein tausend acht hundert vier und vierzig, den siebzehnten des Monats Februar um drei Uhr des Nachmittags erschienen vor uns, Peter F o h s, Bürgermeister zu Ensheim, Civilstandsbeamter der Gemeinde Ensheim, Kanton Blieskastel, Bezirksgericht Zweibrücken in der Pfalz des Königreichs Bayern, mit dem Begehren, sich ehelich zu verbinden:

Andreas Untersteller, Tagner, wohnhaft zu Ensheim, ledigen Standes, ausweislich des anliegenden Geburtsregister-Auszugs geboren zu Ensheim dem neunzehnten September achzehnhundert zwölf, sohin einunddreissig Jahre vier Monate alt, großjährig Sohn von Johann Nikolaus Untersteller, dieser vierundfünfzig Jahre alt, und Dosenmacher zu Ensheim wohnhaft, derzeit sich in Pesth in Ungarn aufhaltend und von dessen gewesener Ehefrau Katharina Klein, laut anliegender Sterbeurkunde gestorben zu Pesth in Ungarn am neunzehnten April achtzehnhundert-zweiundvierzig.

Der genannte Vater des Bräutigams gibt seine Einwilligung durch anliegende unterm achtzehnten August achtzehnhundertdreiundvierzig zu Pesth vor dem Magistrate dieser Stadt ausgestellten Einwilligungsurkunde; und Barbara Schilsung, ohne besonderes Gewerbe, wohnhaft zu Ensheim, ledigen Standes, ausweislich des anliegenden Geburtsregister Auszuges geboren zu Ensheim dem zweiten August achtzehnhundertzweiundzwanzig, sohin einundzwanzig Jahre sechs Monate alt, großjährige Tochter von Johann Schilsung, neunundvierzig Jahre alt, Tagner zu Ensheim wohnhaft, und dessen Ehefrau Barbara Quirin, siebenundvierzig Jahre alt; beide hier gegenwärtig und dies die Ehe einwilligend; der Bräutigam hat sich durch Vorzeigen eines Militärentlassungsscheines, ausgestellt von dem obersten Regrutierungsrathe der Pfalz unter dem Datum, Speyer den achtundzwanzigsten Oktober achtzehnhundertvierzig ausgewiesen, daß er der Militärrekrutination Genüge gethan, und durch das anliegende Zeugnis des Bürgermeisteramtes Ensheim, daß er den Staatsbürger-Eid geleistet hat.

Der Bräutigam und die Braut haben erklärt, daß sie das außerehelich miteinander erzeugte unterm zwanzigsten sage unterm siebenundzwanzigsten Juli achtzehnhundertdreiundvierzig zu Ensheim geborene und unter Nummer zweiundzwanzig in die Geburtsregister der Gemeinde mit dem Namen Johannes Untersteller eingetragene Kind hiermit anerkennen wollen.

Diese erste Verkündung hatte statt vor der Hauptthüre des Gemeindehauses am vierten des Monats Februar Jahrs ein tausend acht hundert vier und vierzig um zehn Uhr des Morgens und die zweite eben daselbst den elften des nämlichen Monats und Jahres, ebenfalls um zehn Uhr des Morgens jedesmal an einem Donnerstage.

Da uns keine Opposition gegen diese Heirath insinuiert worden; so haben wir, nach vorheriger Vorlesung aller oben erwähnten Schriften und des 6ten Kapitels des bürgerlichen Gesetzbuchs, betitelt: von der Heirath, der an das geschehenen Aufforderung Genüge geleistet und haben den künftigen Ehegatten und die künftige Ehegattin gefragt, ob sie sich zum Manne und zur Frau nehmen wollen. Nachdem Beide, und zwar jedes insbesondere eine bejahende Antwort gegeben hatten, erklärten wir im Namen des Gesetzes, daß

Andreas Untersteller und Barbara Schilsung

ehelich mit einander verbunden sind. Worüber wir diesen Akt aufgesetzt haben in Gegenwart von Mathias Mohr, achtundvierzig Jahre alt, Tagner, Oheim der Braut, Johannes Klein, sechsundzwanzig Jahre alt, Dosenmacher, Geschwisterkind sind mit dem Bräutigam, Andreas Görlinger, siebenundvierzig Jahre alt, anderer Oheim des Bräutigams und Heinrich Walter, siebenundzwanzig Jahre alt, Dosenmacher, alle in Ensheim wohnhaft, und dies letzlich nicht verwandt und nicht verschwägert mit den Brautleuten, welche nach geschehener Vorlesung, diesen Akt mit uns und den contrahierenden Theilen unterchrieben haben, mit Ausnahme jedoch den beiden Eltern der Braut, welche sich des Schreibens unkundig erklärten.

So geschehen zu Ensheim im Jahr und am Tage, wie eingangs dieses gemeldet."

Andreas Untersteller                                                            Der Civilstands Beamte
Barbara Schilsung                                                                           F O H S
Matz Mohr
Johannes Klein
Andreas Görlinger
Heinrich Walter

©  F. Untersteller 2001

 
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